Mietrecht

Das Mietrecht besteht aus einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, die die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter regeln sollen. Die sich immer wieder ändernden gesetzlichen Vorschriften werden durch die Rechtsprechung konkretisiert. In den letzten Jahren ist eine regelrechte Rechtsprechungsflut entstanden. Werden mietrechtliche Fragen falsch beurteilt oder mietrechtliche Vorschriften fehlerhaft ausgelegt, können schnell gravierende Auswirkungen entstehen, insb. auch im Recht der Gewerberaummiete.

Die Tätigkeit der Rechtsanwälte der Kanzlei erstreckt sich bei Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen u.a. auf folgende Themen:

  • Gestaltung oder Änderung von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung zu Fragen des laufenden Mietverhältnisses
  • Beendigung und Abwicklung eines Mietverhältnisses (z.B. Kündigung)
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche