Handels- und Gesellschaftsrecht

Auf dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts hat ein Fachanwalt von der mindestens geforderten Anzahl von 80 Fällen mindestens drei aus verschiedenen Gebieten der hier relevanten Bereiche (§ 14i Nr. 1 und 2 FAO) bearbeitet; davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren sowie mindestens 20 Fälle, die die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand hatten. Der Fachanwaltstitel wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer also »aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen« auf dem jeweiligen Gebiet verliehen.

Themen, die das Handels- und Gesellschaftsrecht betreffen, sind beispielsweise:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gründung von Gesellschaften, z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Kommanditgesellschaft (KG)
  • gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (z.B. Ansprüche von Gesellschaftern gegen die Gesellschaft und umgekehrt, Ausscheiden von Gesellschaftern)
  • Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz, beispielsweise die Verschmelzung von Gesellschaften (auch internationale wie zwischen Österreich und Deutschland), Formwechsel von Gesellschaften (z.B. einer GmbH & Co. KG in eine GmbH)
  • Recht der Handelsvertreter
  • Rechtstreitigkeiten zwischen »Kaufleuten« (also beispielsweise zwischen zwei »juristischen Personen« wie GmbHs) aus verschiedenen Rechtsgebieten, wie Mietrecht, Bau- und Architektenrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Haftungsfragen
  • Schiedsgerichtsverfahren